B 196
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr
als 11 KW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg. nicht übersteigt.
Vorraussetzungen:
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Mindestalter 25 Jahre
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Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Fahrerschulung „B196“
Inhalte der Fahrerschulung B 196:
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4 x 90 Minuten Klassenspezifischer Theorie-Unterricht Motorrad
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Mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung mit folgenden
Inhalten:
o
Fahrzeugbeherrschung (diverse Grundfahraufgaben, wie z.B.
Gefahrbremsung, Ausweichübungen, verschiedene Slaloms, usw.)
o
Fahren im Realverkehr incl. Überlandfahrten und Autobahn
Wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass der
Kursteilnehmer sicher am Verkehr teilnehmen kann, stellt er eine
Bescheinigung aus (bei Bedarf müssen evtl. zusätzliche Fahrstunden
erteilt werden).
Aufgrund dieser Bescheinigung kann dann bei der zuständigen Behörde
die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden.
Was wird bei der Behörde benötigt:
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Biometrisches Passbild
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Bescheinigung der Fahrschule
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Personalausweis + Führerschein
Achtung:
1. Diese Eintragung gilt nur in Deutschland !
2. Keine Aufstiegsprüfung auf A 2 nach 2 Jahren möglich !