BE
Kraftwagen
der
Klasse
B
(bis
3.500
kg
zGM*)
mit
Anhänger
über
750
kg
und bis 3.500 kg zGM*.
Maximales zGM* des gesamten Gespannes: 7.000 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)
Vorbesitz: B
Befristung: 15 Jahre
•
Einschluss: keiner
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
•
3 Fahrstunden Überland
•
1 Fahrstunde Autobahn
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1 Fahrstunde bei Dunkelheit
*zGM: zulässige Gesamtmasse