Mofa
Mofafahrer
(Fahrräder
mit
Hilfsmotor
bis
25
km/h
bbH,
einsitzig)
benötigen eine Prüfbescheinigung.
Die Prüfung selbst besteht aus einer theoretischen Prüfung.
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
Für
den
Erwerb
der
Mofaprüfbescheinigung
muss
kein
Antrag
bei
der
Verwaltungsbehörde
gestellt
werden.
Es
genügt,
bei
der
Prüfung
ein
Lichtbild, einen Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen.
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
4 Doppelstunden Grundstoff
•
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Eine Doppelstunde Einweisung und Fahren im Einzelunterricht
Zwei Doppelstunden Einweisung und Fahren im Gruppenunterricht